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Vorsorgen im Überblick: Die Vorsorge Infektionsgefährdung (vormals G42)

Vorsorgen im Überblick: Die Pflichtvorsorge Infektionsgefährdung (vormals G42)

Was ist die Vorsorge Infektionsgefährdung G42?

Die Vorsorge Infektionsgefährdung G42 dient dem Schutz bei „Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung“. Sie soll die Gefährdung bei Tätigkeiten mit potentiellem Risiko durch Biostoffe wie Blut, Urin oder Stuhl möglichst minimieren.Besonders relevant ist dieser Schutz in der Gesundheits- und Pflegebranche. Hier geht es vor allem um die Vermeidung von Hepatitis A und B sowie weiteren impfbaren Erkrankungen. Außerdem ist eine G42 im Erziehungswesen, der Forstwirtschaft, der Tierpflege und der Abfallentsorgung ratsam. Auch in diesen Berufen ist eine hohe Gefahr von Infektionen, zum Beispiel den typischen Kinderkrankheiten oder auch Tetanus oder Borreliose gegeben.

Für all diese Berufsgruppen ist die G42 eine Pflichtvorsorge. Das bedeutet, dass Angestellte ohne diese Untersuchung nicht an einem solchen Arbeitsplatz beschäftigt werden dürfen. In anderen Bereichen kann sie als Wunschvorsorge durchgeführt oder je nach Gefährdungsbeurteilung als Pflicht- oder Angebotsvorsorge angeboten werden.

Wie läuft die Vorsorge Infektionsgefährdung G42 ab?

Der Untersuchungsumfang ist je nach Berufsgruppe und Tätigkeitsbereich sehr individuell. Abhängig vom Gesundheitsstatus des Mitarbeiters variiert der Aufwand erheblich.

Zunächst wird eine Anamnese durchgeführt, bei der die wichtigsten Fragen zum Gesundheitszustand und dem Arbeitsalltag des Mitarbeiters besprochen werden. Nur so ist eine auf den Mitarbeiter zugeschnittene Diagnostik möglich. Danach wird der Impfpass eingesehen und gegebenenfalls eine Blutentnahme vorgenommen, um relevante Impftiter des Mitarbeiters in Erfahrung zu bringen. Hier geht es darum zu kontrollieren, ob der Mitarbeiter eine ausreichende Immunität gegen Erreger hat, mit denen er bei der Arbeit in Berührung kommen könnte. Außerdem wird eine Urinuntersuchung durchgeführt.

Was geschieht nach der Vorsorge Infektionsgefährdung G42 und wann wird diese wiederholt?

Je nach Laborergebnis oder Impfstatus wird dem Mitarbeiter auf der Untersuchungsbescheinigung eine Impfempfehlung gegeben. Dieser kann sich dann bei seinem Hausarzt auf Kosten der gesetzlichen Krankenkasse entsprechend immunisieren lassen.

Die G42 muss vor Antritt der Tätigkeit durchgeführt und im Normalfall alle drei Jahre wiederholt werden. Sollte es einen akuten Grund, wie zum Beispiel eine Nadelstichverletzung oder eine Erkrankung des Arbeitnehmers geben, muss die Untersuchung unverzüglich erfolgen.

Warum ist die Vorsorge Infektionsgefährdung G42 auch für Arbeitgeber so wichtig?

Die G42 sichert die Gesundheit von Mitarbeitern, die Infektionskrankheiten ausgesetzt sind. Aber nicht nur für die Arbeitnehmer sind diese Untersuchungen relevant, auch der Arbeitgeber profitiert davon. Er erfüllt mit dem Nachweis der Durchführung der G42 die gesetzlichen Vorgaben und sichert sich rechtlich gegenüber den Arbeitsschutzbehörden und Berufsgenossenschaften ab.

Haben Sie noch Fragen zur G42 Vorsorge? Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail oder rufen Sie uns an. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!

 

Dieser Blogbeitrag wurde verfasst durch Laura Fischer. Laura ist Studentin der Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg und seit vielen Jahren als Arbeitsmedizinische Fachangestellte für Koamed tätig.