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Sicherheitstechnische Betreuung

Die Sicherheitstechnische Betreuung des Betriebes erfolgt durch die Sicherheitsfachkraft. Die zentralen Aufgaben der Sicherheitsfachkraft bestehen darin, Sie bei der Arbeitssicherheit, dem Gesundheitsschutz und der Unfallverhütung in Ihrem Betrieb beratend zu unterstützen. Diese Arbeit erfolgt immer gemeinsam mit dem Betriebsarzt.

Die wichtigsten Themen sind dabei:

  • Die Auswahl und Erprobung geeigneter persönlicher Schutzausrüstung.
  • Die Beratung bei Einführung neuer technischer Arbeitsmittel, neuen Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffe.
  • Die sicherheitstechnische Überprüfung der Betriebsanlagen und technischen Arbeitsmittel sowie der Arbeitsverfahren, insbesondere vor der Inbetriebnahme.
  • Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter.
  • Die Steigerung der Sicherheit durch regelmäßige Begehungen. Dabei festgestellte Mängel werden Ihnen mitgeteilt. Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel werden zusammen mit Ihnen erarbeitet.
  • Die beratende Tätigkeit bei der sicherheitsgerechten und ergonomischen Gestaltung von Arbeitsplätzen, des Arbeitsablaufes und der Arbeitsumgebung, in der sich Ihre Mitarbeiter aufhalten.
  • Die Unterstützung bei sonstigen Fragen wie der Gestaltung von sozialen und sanitären Einrichtungen.
  • Die Ursachen von Arbeitsunfällen zu untersuchen und die dabei gewonnenen Ergebnisse zu erfassen und auszuwerten. Ziel ist es, mit Ihnen Maßnahmen zur Verhütung dieser Arbeitsunfälle auszuarbeiten und deren Umsetzung zu gewährleisten.
  • Die Mitwirkung bei der Schulung interner Sicherheitsbeauftragter.