Grundbetreuung
Die Gefährdungsbeurteilung bezieht sich auf zwei Bereiche: Die Vermeidung von körperlichen und psychischen Gesundheitsgefährdungen. Diese unterscheiden sich je nach Berufsfeld beträchtlich. Im Bereich der psychischen Belastungen gibt es inzwischen viele neue Ansätze, um Risiken wie Burnout oder Depressionen vorzubeugen.
Um die Arbeitszufriedenheit zu erhöhen fallen auch die Themen Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Gleichberechtigung und Diversität im Betrieb, sowie Schwangerschaft in den Bereich der Gefährdungsbeurteilung. Hier können wir Sie dabei unterstützen, entsprechende Maßnahmen zu entwickeln um für alle Mitarbeiter bestmögliche Arbeitsbedingungen zu schaffen. Dabei arbeiten wir eng mit den Arbeitnehmervertretern und der Betriebsleitung zusammen.
Die Gefährdungsbeurteilung ist nach dem Arbeitsschutzgesetz und der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) geregelt. In §3 Abs. 2 ist explizit festgelegt, dass sich der Arbeitgeber dazu „fachkundig beraten lassen“ muss, sollte er nicht selbst über entsprechende Kenntnisse verfügen.
Auch die freiwillige betriebliche Gesundheitsförderung unterliegt der Selbstorganisation des Arbeitgebers. Die Teilnahme der Mitarbeiter ist ebenfalls freiwillig. Solche Angebote sind dann wirksam, wenn sie regelmäßig genutzt werden. Entsprechend sollte das Angebot konsequent an den Zielgruppen im Unternehmen orientiert sein und deren Bedürfnisse berücksichtigen. Dabei müssen die zahlreichen von den Krankenkassen angebotenen Gesundheitsförderungsmaßnahmen ausgewertet und die richtigen für den Betrieb ausgewählt werden. Bei Bedarf können diese intern durch weitere Maßnahmen ergänzt werden. Bei der Planung einer funktionierenden betrieblichen Gesundheitsförderung beteiligen wir uns gerne.