Gesetzliche Grundlagen
Eine besondere Position in diesem Gesetz hat die Prävention, geregelt in § 1, dem Grundsatz des Gesetzes. Das Gesetz besagt entsprechend, dass Arbeitsschutz und Unfallverhütung durch die Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit durch den Arbeitgeber geregelt werden müssen. Die Maßnahmen sollten jederzeit mit gesicherten Erkenntnissen aus der Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik abgestimmt und auf den jeweiligen Betrieb individuell angewendet werden. Dadurch erreichen die Maßnahmen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung einen möglichst hohen Wirkungsgrad.
Das Gesetz regelt auch die Pflichten des Betriebsarztes und der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Diese sind verpflichtet, dem Arbeitgeber bei allen Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zur Seite zu stehen. Dabei geht es insbesondere um Arbeitssicherheit und menschenwürdige Arbeitsplatzgestaltung, Gesundheitsschutz, die Vorbeugung von arbeitsbedingten Erkrankungen, die Beurteilung von Gefährdungen am Arbeitsplatz und das Ergreifen von Maßnahmen dagegen.
Das Gesetz beschreibt die Bedingungen, die am Arbeitsplatz erfüllt sein müssen, damit die Sicherheit der Mitarbeiter gewährleistet ist und arbeitsbedingte Unfälle sowie Erkrankungen verhindert werden können. Durch dieses Gesetz können Arbeitsplätze auch nach eindeutigen Kriterien beurteilt und gestaltet werden. Unter diesem Gesetz gibt es zahlreiche weitere Gesetze und Verordnungen, wie auch die Arbeitsstättenverordnung.