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Branchenschwerpunkt: Arbeitsmedizin im produzierenden Gewerbe

Vorsorge, Prävention und Beratung im produzierenden Gewerbe sind Kernelemente guter Arbeitsmedizin. In keinem Bereich sind so viele unterschiedliche Gefahren zu finden wie in der Produktion. Von Gefahrstoffen über Lasten, bis zur Hitze müssen Mitarbeiter vor verschiedenen Einflüssen geschützt und Präventionsmaßnahmen gefördert werden. In diesem Beitrag möchten wir Ihnen die wichtigsten Elemente eines guten Gesundheitsschutzes in der Produktion vorstellen und erklären, welche Rolle Ihr Betriebsarzt dabei spielt.

Die Gefährdungsbeurteilung

In Produktionsstätten ist die Gefährdungsbeurteilung von massiver Bedeutung. Hier erstellt das Unternehmen üblicherweise mit Unterstützung der Arbeitssicherheitsfachkraft eine Übersicht über die Gefährdungen, denen die Angestellten am Arbeitsplatz ausgesetzt werden. Diese wird dann dem Betriebsarzt zur Verfügung gestellt, damit die darin ermittelten Gefahren medizinisch abgeklärt und in den Vorsorgeuntersuchungen berücksichtigt werden können. Neben typische körperlichen Gefährdungen in Produktionsunternehmen, verursacht zum Beispiel durch Lärm oder Lasten, ist auch die Vielfalt unterschiedlicher Formen der Arbeitsorganisation, -strukturierung und -teilung, wie zum Beispiel Schichtarbeit oder Arbeit am Fließband zu beurteilen. Aber auch Faktoren wie die psychische Belastung am Arbeitsplatz müssen in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden.

Im Weiteren erläutern wir einige typische Gefährdungen, die in Produktionsstätten auftreten und in Ihrem betrieblichen Gesundheitsmanagement berücksichtigt werden müssen.

Die persönliche Schutzausrüstung

Ein Resultat der Gefährdungsbeurteilung ist oft die Anordnung persönlicher Schutzausrüstung, um den Körper des Mitarbeiters vor Gefahren in der Produktion zu schützen. Zu nennen sind hier zum Beispiel Atem- und Gehörschutz, Schutzkleidung und Sicherheitsschuhe.

Dabei ist von großer Bedeutung, dass diese auch wirklich schützt und nicht selbst zu einem Gesundheitsrisiko wird. Schlecht sitzende Handschuhe beispielsweise erschweren den Umgang mit Materialien erheblich und können ein Risiko darstellen. Daher hat diese Ausrüstung ergonomische Anforderungen, die individuell auf den Mitarbeiter angepasst werden sollten. Diese persönliche Anpassung erhöht außerdem auch die Tragebereitschaft. Ihre Mitarbeiter werden die Schutzausrüstung zudem viel bereitwilliger nutzen, wenn auch die Kollegen ihre angepasste Schutzkleidung gerne tragen.

Gefahren an Maschinen

Jede Maschine, die in der Produktion benötigt wird, kann eine Gefahrenquelle für die Gesundheit ihrer Angestellten sein. Mitarbeiter, die als Maschinenführer arbeiten, müssen entsprechend auch durch die Arbeitssicherheitsfachkraft und den Betriebsarzt auf ihre Eignung hin untersucht und beurteilt werden. Schutzvorrichtungen an modernen Geräten sorgen dafür, dass die Arbeit für die Maschinenführer sicherer abläuft. Zugangssperren beispielsweise dienen dazu, dass der Mitarbeiter nicht in die Maschine hineingeraten, aber auch nichts hinausgeschleudert werden kann. Des Weiteren sind Lichtschranken und Notausschalter effiziente Möglichkeiten, die Gefährdung für die an der Maschine hantierenden Mitarbeiter zu minimieren. Allerdings sind solche Sicherheitssysteme unbedingt regelmäßig zu warten und auf Verschleiß oder Defekte zu kontrollieren. So können nicht nur akute Gefährdungen vermieden werden, sondern auch die Gesunderhaltung der Angestellten kann durch moderne Anlagen verbessert werden. Eine ergonomische Bedienung und erleichtertes Arbeiten können viele langfristige Problematiken, wie zum Beispiel Erkrankungen des Bewegungsapparates durch schweres oder nicht schonendes Arbeiten, deutlich mindern.

Vorsorgeuntersuchungen in Produktionsunternehmen

Ein wichtiger Bestandteil der Arbeitsmedizin im produzierenden Gewerbe sind die Vorsorgeuntersuchungen, die der Arbeitsmediziner in regelmäßigen Abständen durchführt. Geregelt sind diese in der ArbMedVV. Die Durchführung dieser wird in den Grundsätzen für arbeitsmedizinische Untersuchungen der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung definiert. Beispielsweise werden Mitarbeiter, unter deren Tätigkeitsfeld das Schweißen fällt, regelmäßig nach den Vorschriften der G39-Untersuchung vom Arbeitsmediziner untersucht. Diese wird dann im Normalfall in einem Turnus von 36 Monaten durchgeführt. So lassen sich frühzeitig körperliche Belastungen durch die Arbeit mit Schweißrauchen feststellen und gegebenenfalls die Schutzkleidung oder die Arbeitsumgebung optimieren.

Falls bestimmte Defizite in der Gesundheit des Mitarbeiters auffallen, ist eine Nachuntersuchung bei einem entsprechenden Fachmediziner anzuordnen. Als Beispiel ist die Lärmschwerhörigkeit zu nennen, die von einem Hals-, Nasen-, Ohrenarzt final diagnostiziert werden kann. Daraufhin gibt es Möglichkeiten, mit speziell auf den Mitarbeiter zugeschnittenen Hörhilfen dafür zu sorgen, dass er an seinem Arbeitsplatz sicher arbeiten kann. Damit der Arbeitsmediziner sich vergewissern kann, dass entsprechende Nachuntersuchungen stattgefunden haben, wird für die Wiedervorstellung eine verkürzte Frist von 12 Monaten festgesetzt.

Gesunderhaltung der Mitarbeiter

Ein wichtiges Anliegen des Arbeitsmediziners ist die langfristige Erhaltung der Gesundheit der Angestellten im Unternehmen. Speziell in Produktionen mit überwiegend körperlich aktiven Tätigkeiten ist es ein wichtiges Ziel, dass Mitarbeiter auch nach Jahren der Belastung möglichst keine gesundheitlichen Schäden davontragen. Oft ist dann eine Weiterbeschäftigung bis ins Renteneintrittsalter zumindest im ursprünglichen Einsatzbereich nicht mehr möglich, was zu einer Knappheit von Fachpersonal führen kann. Dies bedeutet auch immer eine wirtschaftliche Schädigung des Unternehmens. Daher versuchen Arbeitsmediziner aus der Arbeit resultierende Gesundheitsstörungen frühzeitig zu erkennen und diese zu beseitigen.

Vorschriften

Für das produzierende Gewerbe sind die Sicherheitsvorschriften der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (TRGS) relevant. Darin finden sich alle Vorgaben, Pflichten und Empfehlungen zur Einhaltung der Arbeitssicherheit speziell im produzierenden Gewerbe. Aber die größte Rolle in der Umsetzung spielt sicherlich die funktionierende Zusammenarbeit zwischen Arbeitsmediziner, Arbeitssicherheitsfachkraft und dem Unternehmen.

Haben Sie noch Fragen? Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail oder rufen Sie uns an. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!

Quellen zum Weiterlesen:

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: Technische Regeln für Arbeitsstätten
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: Sieben Schritte zur Gefährdungsbeurteilung
Gesetzestext zur Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättVV)

 

Dieser Blogbeitrag wurde verfasst durch Laura Fischer. Laura ist Studentin der Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg und seit vielen Jahren als Arbeitsmedizinische Fachangestellte für Koamed tätig.