Hatten Sie noch nie eine Begehung der Betriebsärztin oder der Fachkraft für Arbeitssicherheit in Ihrem Betrieb? Dann sollten Sie dringend dafür sorgen, dass dies passiert. Warum das so wichtig ist, erfahren Sie in diesem Blogbeitrag.
Begehungen sind ein wichtiger Bestandteil der arbeitsmedizinischen Betreuung eines Unternehmens und nach dem Arbeitssicherheitsgesetz für jeden Arbeitgeber Pflicht. Bei einem neuen Kunden führen wir oft gleich am Anfang eine Begehung durch damit Frau Dr. Magerl, unsere Betriebsärztin und Geschäftsführerin, das Unternehmen kennenlernt und einen ersten Eindruck der vorhandenen Arbeitsbereiche bekommt. Bei Begehungen arbeiten die Betriebsärztin und Fachkraft für Arbeitssicherheit oft zusammen, denn beide können wichtige Mängel erkennen und entsprechend beraten.
Im Rahmen der Betriebsbegehungen:
- werden Mängel und Gefahren frühzeitig erkannt und können beseitigt werden, bevor etwas passiert.
- kann die Betriebsärztin das Verhalten der Mitarbeiter beobachten und sich ein Bild über die Einhaltung der Schutzmaßnahmen machen.
- werden Kenntnisse über die Arbeitsbereiche und deren Bedingungen gewonnen.
Ohne eine Betriebsbegehung können keine Gefährdungsbeurteilungen der Arbeitsplätze gemacht werden, die aber elementar wichtig sind für ein systematisches und erfolgreiches Sicherheits- und Gesundheitsmanagement. Weiterhin sind die Gefährdungsbeurteilungen gesetzliche Pflicht.
Teilnehmer einer Betriebsbegehung
Zunächst sollte immer der Unternehmer selbst oder ein Beauftragter, bzw. ein Mitglied der Geschäftsführung dabei sein. Die Geschäftsführung hat die Verantwortung für das Unternehmen und sollte über die Ergebnisse einer Betriebsbegehung im Bilde sein. Zusätzlich ist es sinnvoll, den für den jeweiligen Arbeitsbereich Verantwortlichen einzuladen, denn er kann am besten Rückfragen zu den einzelnen Abteilungen beantworten. Eine Person aus dem Betriebsrat und der Sicherheitsbeauftragte des Unternehmens sollten auch teilnehmen, wie auch natürlich die Betriebsärztin sowie die Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Protokoll der Betriebsbegehung
Wenn wir als Firma Koamed bei Ihnen eine Begehung durchführen, bekommen Sie im Anschluss immer ein Protokoll. Darin werden zunächst die Eckdaten der Begehung festgehalten. Wann diese stattgefunden hat, wer teilgenommen hat, die aktuelle Mitarbeiterzahl des Unternehmens und wer der Sicherheitsbeauftragte ist. Dann folgen einige Abfragen zur letzten ASA-Sitzung und die Frage, ob aktuell Schwerbehinderte oder Schwangere im Unternehmen arbeiten, für die spezielle Anforderungen bei der Begehung berücksichtigt werden müssen. Außerdem werden Unfälle und Langzeitkranke, sowie angezeigte Berufskrankheiten abgefragt.
Danach folgt der Hauptteil, der während der Begehung überprüft wird. In diesem werden alle rechtlichen Bedingungen, denen das Unternehmen unterliegt, überprüft. Beispielsweise, ob ein Erste-Hilfe-Kasten vorhanden und ordnungsgemäß ausgestattet ist oder die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung in Bezug auf die Räumlichkeiten erfüllt sind. Dabei wird auch auf den allgemeinen Zustand der Räumlichkeiten und die Sauberkeit geachtet. Im letzten Teil wird der Stand der arbeitsmedizinischen Vorsorgen im Unternehmen abgefragt und wichtige zu beseitigende Mängel, die festgestellt wurden, notiert. Außerdem können Bemerkungen eingefügt werden. Dieses Protokoll wird dann an Sie geschickt, damit Sie im Anschluss Mängel beseitigen und Verbesserungen durchführen können.
Sie haben weitere Fragen zur Betriebsbegehung? Bei Ihnen steht in Kürze eine Begehung durch eine Behörde an und sie benötigen eine Beratung? Rufen Sie uns gerne an oder schreiben uns eine Mail. Wir helfen Ihnen weiter.
Dieser Blogbeitrag wurde verfasst durch Marlene A. Magerl und Laura Fischer.